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Chlordécone in Guadeloupe und Martinique

Chlordécone in Guadeloupe und Martinique

Chlordécone ist ein Insektizid, das von 1972 bis 1993 in den Bananenplantagen von Guadeloupe und Martinique ausgebracht wurde und die Böden dort bis heute belastet. Für Reisende ist das Risiko gering: Baden, Leitungswasser und Lebensmittel aus dem Handel gelten den französischen Behörden als unbedenklich. Vorsicht gilt bei Quellwasser am Straßenrand und bei selbst gefangenem Fisch.

StoffChlordécone, in den USA als Kepone, in den Antillen ab 1981 als Curlone verkauft — chlororganisches Insektizid
Wogegenden Bananenrüssler, dessen Larven den Wurzelstock der Staude zerfressen; für andere Kulturen war es in Frankreich nie zugelassen
Wo und wannGuadeloupe und Martinique, 1972 bis 1993
VerbotWirkstoff im Juli 1990 untersagt, Ausnahmegenehmigungen bis 28. Februar 1993, Aufbrauch der Restbestände bis 30. September 1993
Betroffene Flächerund ein Fünftel der landwirtschaftlichen Nutzfläche Guadeloupes, rund zwei Fünftel auf Martinique
Im Blut nachweisbarbei 81,3 Prozent der Erwachsenen auf Guadeloupe und 85,5 Prozent auf Martinique (Santé publique France, Studie Kannari 2, Proben von 2024)
ZuständigANSES, Santé publique France, Plan Chlordécone IV (2021–2027)
Stand dieser SeiteSeptember 2026
Der Inselbogen der Kleinen Antillen mit Guadeloupe und Martinique in seiner Mitte
Wo die beiden Inseln liegen. Guadeloupe und Martinique sitzen in der Mitte des Bogens, rund 150 Kilometer auseinander. Vulkane: Smithsonian Global Volcanism Program. Plattengrenzen: PB2002 nach Bird (2003). Auf schmalen Bildschirmen lässt sich die Karte seitwärts schieben.Karte des Inselbogens der Kleinen Antillen, der sich von Saba im Norden bis Grenada im Süden zieht. Guadeloupe und Martinique liegen in seiner Mitte, durch Dominica voneinander getrennt. Beide sind vulkanische Inseln mit steilen, regenreichen Hängen — auf ihnen liegen die Bananenplantagen, um die es auf dieser Seite geht.

Was ist Chlordécone — und wie kam es in den Boden?

Chlordécone ist ein chlororganisches Insektizid. In den USA wurde es unter dem Handelsnamen Kepone verkauft, in den Antillen ab 1981 als Curlone; es ist derselbe Stoff. Eingesetzt wurde es gegen einen einzigen Schädling, den Bananenrüssler, dessen Larven den Wurzelstock der Bananenstaude zerfressen.

Ausgebracht wurde es auf den Boden, nicht auf die Frucht. Genau deshalb sitzt das Problem heute im Boden und im Wasser — und ausgerechnet nicht in der Banane. Abgebaut wird der Stoff kaum: Die Stockholmer Konvention führt ihn seit 2009 in Anlage A, der Liste jener Stoffe, deren Herstellung und Verwendung weltweit zu beenden ist.

In den USA endete die Produktion im Juli 1975, nachdem im Werk Hopewell in Virginia die Hälfte der Belegschaft neurologische Symptome entwickelt hatte; bis Ende 1977 waren alle Zulassungen widerrufen. In Guadeloupe und Martinique wurde weiter gespritzt.

Der deutsche Bezug ist enger, als man vermutet. Nach dem Steckbrief der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall gingen 80 bis 90 Prozent der amerikanischen Ausfuhren nach Europa, wo daraus Kelevan hergestellt wurde — ein Mittel gegen den Kartoffelkäfer, das zu Chlordécone zerfällt. In der Bundesrepublik war es von 1971 bis 1980 zugelassen, in der DDR von 1974 bis 1981.

Warum wurde es noch drei Jahre nach dem Verbot gespritzt?

Weil es dafür Ausnahmegenehmigungen gab. Das ist der Kern des Falls.

Die französische Giftkommission hatte bereits 1968 empfohlen, den Stoff nicht zuzulassen, und ausdrücklich auf Gefahren für Mensch und Tier verwiesen. 1972 wurde er dennoch vorläufig zugelassen und 1986 endgültig. 1989 und 1990 empfahl dieselbe Kommission das Verbot; der Wirkstoff wurde im Juli 1990 untersagt. Nach den üblichen Regeln hätten die Restbestände bis Februar 1992 abverkauft werden dürfen. Stattdessen lief eine Ausnahme bis zum 28. Februar 1993, und die Verwendung vorhandener Bestände war bis zum 30. September 1993 gestattet.

Die Untersuchungskommission der französischen Nationalversammlung nannte den Vorgang in ihrem Bericht vom November 2019 einen scandale d’État und hielt fest, die Verantwortung des Staates wiege durch den „schuldhaften und bewussten Gebrauch von Ausnahmeverfahren“ besonders schwer — sowohl bei den Zulassungen ab 1972 als auch bei deren Verlängerung 1992 und 1993. Sie benannte daneben die Hersteller und Vertreiber sowie die Pflanzerverbände, die auf die Ausnahmen hingewirkt hatten. Dass es früh Warnungen gab, ist aktenkundig: Berichte des INRA von 1977 und 1980 beschrieben die Boden- und Wasserbelastung der Bananenanbaugebiete bereits.

Reihen von Bananenstauden an einem grünen Hang, die Fruchtbüschel stecken in blauen Plastikhüllen.
Bananen für den Export, in blauen Hüllen gegen Insekten und Scheuerstellen. Chlordécone wurde nicht auf die Frucht gesprüht, sondern gegen einen Schädling im Boden ausgebracht — deshalb ist die Banane heute unbedenklich und der Boden nicht.

Wie lange bleibt es im Boden?

Das ist die Frage, bei der die meisten deutschsprachigen Darstellungen danebenliegen. Die immer wieder zitierten „700 Jahre“ sind keine Schätzung einer Institution, sondern eine Zwischenbemerkung eines Abgeordneten in der Arbeit der Untersuchungskommission.

Der Stand der Forschung ist unbestimmter und interessanter. Ein Modell des INRA von 2009 nannte für die verbreiteten Bodentypen einige Jahrzehnte bis ein Jahrhundert und für Andosole bis zu sechs Jahrhunderte. Seither ist ein natürlicher Abbau nachgewiesen worden, den dieses Modell nicht kannte. Das Büro für Technikfolgenabschätzung des französischen Parlaments berichtete 2023, nach neueren Schätzungen könnten die Konzentrationen im Boden bis zum Ende dieses Jahrhunderts unter die Nachweisgrenze fallen — und fügte ausdrücklich hinzu, dass dieses Ergebnis mit Vorsicht zu bewerten sei und weitere Untersuchungen es bestätigen oder widerlegen müssten. Die Regierung selbst formuliert es so: Einen wissenschaftlichen Konsens über die Abbaudauer gebe es nicht, die Szenarien reichten von mehreren Jahrzehnten bis zu mehreren Jahrhunderten.

Zwei Dinge sind davon unabhängig. Erstens hält die Belastung des Wassers an, auch wenn die Böden sauberer werden: Die Grundwasserkörper brauchen Jahrzehnte, bis sie durchspült sind. Zweitens gibt es bis heute kein praxistaugliches Verfahren, um belastete Böden zu reinigen. Drei Ansätze werden erforscht — Bindung an Kompost oder Aktivkohle, chemische Reduktion und Pflanzenfilter —, keiner ist im Feldmaßstab erprobt.

Ein klarer flacher Fluss läuft in der Sonne über helle Felsblöcke, an beiden Ufern dichtes grünes Blattwerk und Palmen.
Auch wenn die Böden sauberer werden, hält die Belastung des Wassers an: Die Grundwasserkörper brauchen Jahrzehnte, bis sie durchspült sind. In den gesperrten Flussabschnitten ist das Fischen deshalb ganz verboten.

Was ist gesundheitlich belegt — und was nicht?

Hier lohnt Genauigkeit, weil die Sache in beide Richtungen überzeichnet wird.

Nachweisbar ist der Stoff bei den meisten Menschen, die auf den beiden Inseln leben. Die Studie Kannari 2 von Santé publique France, im Juni 2026 auf Basis von Blutproben aus dem Jahr 2024 veröffentlicht, fand Chlordécone bei 81,3 Prozent der Erwachsenen auf Guadeloupe und 85,5 Prozent auf Martinique. Über dem Referenzwert der ANSES von 0,4 Mikrogramm je Liter lagen 14,3 beziehungsweise 18,7 Prozent. Zehn Jahre zuvor waren es über neunzig Prozent gewesen; die Behörde weist allerdings selbst darauf hin, dass sich zwischen beiden Studien auch die Methode geändert hat, der Rückgang also nicht ausschließlich eine echte Entlastung sein muss. Wichtig für die Einordnung ist, dass der Körper den Stoff wieder ausscheidet: Die Halbwertszeit im Blut liegt bei vier bis sechs Monaten.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung führt Chlordécone in Gruppe 2B, „möglicherweise krebserregend für den Menschen“. Diese Einstufung stammt aus den Jahren 1979 und 1987, stützt sich auf Tierversuche und ist nie hochgestuft worden. Für Prostatakrebs sehen INSERM und ANSES einen wahrscheinlichen ursächlichen Zusammenhang; seit einem Dekret vom 20. Dezember 2021 gilt Prostatakrebs nach mindestens zehnjähriger beruflicher Pestizidbelastung in Frankreich als Berufskrankheit und wird entschädigt.

Was dabei regelmäßig falsch verknüpft wird: Guadeloupe und Martinique haben eine der höchsten Prostatakrebsraten der Welt, aber Santé publique France hat 2016 im eigenen epidemiologischen Bulletin dargelegt, dass diese Übersterblichkeit vor allem mit der westafrikanischen Herkunft eines großen Teils der Bevölkerung zusammenhängt — vergleichbare Raten finden sich bei afroamerikanischen und afrokaribischen Bevölkerungsgruppen anderswo. Die mit Chlordécone verbundenen relativen Risiken nennt dieselbe Quelle von bescheidener Größenordnung und kleiner als zwei.

Bei Kindern liegt der deutlichste Befund. Die Timoun-Kohorte des INSERM auf Guadeloupe, die ab 2005 über tausend Schwangere und ihre Kinder begleitet hat, fand einen Zusammenhang zwischen mütterlicher Belastung und verkürzter Schwangerschaftsdauer. Bei 576 Siebenjährigen war die Belastung nach der Geburt mit einem Rückgang von 0,64 IQ-Punkten je Verdoppelung der Exposition verbunden, vor allem bei Jungen. Das INSERM bezeichnet diese Effekte im Einzelfall als moderat und subtil, hält sie aber wegen der Verbreitung der Belastung auf Bevölkerungsebene für nicht vernachlässigbar.

Und was gesucht und nicht gefunden wurde, gehört ebenso dazu: keine Veränderung der Spermienparameter durch Umweltbelastung, kein Zusammenhang mit Schwangerschaftsdiabetes, Schwangerschaftsbluthochdruck oder Präeklampsie, keine erhöhte Rate angeborener Fehlbildungen bei der Geburt. Die Größenordnung klärt ein Vergleich: Die schweren neurologischen Schäden des „Kepone-Syndroms“ traten bei Fabrikarbeitern in Virginia auf, deren Blutwerte bis zu 11.800 Mikrogramm je Liter erreichten — rund das Zweieinhalbtausendfache des heutigen Referenzwerts.

Was bedeutet das für eine Reise nach Guadeloupe oder Martinique?

Weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen — und an zwei Stellen doch etwas.

Die französische Haute Autorité de Santé definiert chronische Belastung als Aufenthalt von insgesamt sechs Monaten auf einer der beiden Inseln. Ein Urlaub liegt eine Größenordnung darunter. Baden ist unbedenklich: Die Aufnahme über die Haut ist beim Menschen sehr begrenzt und gilt als vernachlässigbarer Expositionsweg. Leitungswasser ebenfalls — die Aufbereitungsanlagen werden kontrolliert, die Konformität liegt bei 100 Prozent auf Martinique und 99 Prozent auf Guadeloupe, an sieben Anlagen wird eigens gegen Chlordécone gefiltert, und Kannari 2 fand keinen Zusammenhang zwischen Leitungswasser und Blutwerten.

Anders bei Quellen am Straßenrand. Die sehen einladend aus, einige sind stark belastet, und von ihrem Wasser rät die Regierung ausdrücklich ab. Das ist die Falle, in die ein Reisender tatsächlich tappen kann.

Lebensmittel aus dem Handel werden kontrolliert: rund 5.000 Proben im Jahr, die Konformität liegt seit 2020 über 97 Prozent. Das Büro für Technikfolgenabschätzung fasst zusammen, die Risiken seien für Erzeugnisse aus den kommerziellen Kreisläufen relativ begrenzt — außerhalb dieser Kontrollen liege dagegen, was informell gehandelt wird. Genau darauf zielen die Empfehlungen der ANSES, und jede einzelne betrifft selbst gefangene, selbst angebaute oder informell gekaufte Lebensmittel:

Worum es gehtWas die ANSES empfiehlt
Fisch und Meeresfrüchte aus kurzen Wegen — Freizeitfischerei, Selbstversorgung, Kauf am Straßenrandhöchstens viermal pro Woche
Süßwasserfisch aus den per Verfügung gesperrten Gebietengar nicht
Wurzeln und Knollen aus Hausgärten in belasteten Zonenhöchstens zweimal pro Woche
Wasser aus Quellen am Straßenrandgar nicht
Wurzelgemüse und Kürbisgewächse allgemeinwaschen, großzügig schälen (einen halben Zentimeter), erneut waschen
Sperrzonen für die Fischerei im Meereinhalten; in Süßwasser gar nicht fischen

Für den Restaurantbesuch oder den Einkauf im Supermarkt steht auf dieser Liste nichts.

Yams, Süßkartoffeln und Taroknollen liegen in der Mittagssonne auf einem hölzernen Markttisch vor einer hellen Betonwand.
Wurzeln und Knollen sind die empfindliche Warengruppe — sie wachsen im Boden. Was über den Handel läuft, wird kontrolliert; die Empfehlung der ANSES gilt dem, was im eigenen Garten gewachsen ist.

Welche Lebensmittel empfindlich sind, ist gut untersucht. Belastet sein können Wurzeln und Knollen — Süßkartoffel, Yams, Dachine, Karotte —, Eier und Fleisch aus Freilandhaltung auf belastetem Boden sowie Fisch, Krebs- und Weichtiere aus belasteten Gewässern. Als unempfindlich gelten Baumfrüchte, darunter Zitrus, Guave, Brotfrucht und ausgerechnet die Banane, außerdem Tomate, Aubergine, Paprika, Kohl, Christophine, Okra und Ananas. Kochen hilft nicht: Die ANSES fand keinen nennenswerten Effekt der Zubereitung auf den Gehalt.

Die Sperrgebiete für die Fischerei stehen in Verfügungen der Präfekturen. Auf Guadeloupe ist eine Zone von 37 Quadratkilometern vollständig gesperrt, weil dort alle Fische und Krebstiere über den Grenzwerten liegen. Auf Martinique sind es neun Zonen, darunter der innere Teil der Bucht von Fort-de-France und die Buchten von Trinité, Robert und François. Die Sperren gelten für die Freizeitfischerei genauso wie für die Berufsfischerei. Wer einen Blaff kocht und den Fisch dafür nicht im Laden, sondern am Strand kauft, sollte also wissen, aus welcher Bucht er stammt.

Fünf bunt gestrichene offene Holzboote liegen auf dunklem Sand vor einem dicht bewaldeten Hang mit Kokospalmen.
Yolen an einem Strand der Leeseite. Der Fang aus den gesperrten Buchten darf nicht verkauft werden; was über den Handel läuft, wird kontrolliert.

Im deutschen Reisealltag findet man dazu nichts: Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts erwähnen Chlordécone mit keinem Wort.

Wie ist der Fall rechtlich ausgegangen?

Zweigeteilt — verwaltungsrechtlich haben die Kläger gewonnen, strafrechtlich verloren.

2018 räumte der französische Staatspräsident öffentlich einen Anteil des Staates an der Verantwortung ein. Das Verwaltungsgericht Paris wies 2022 eine Entschädigung wegen seelischen Leids zwar ab, stellte aber schuldhafte Versäumnisse der zuständigen Ministerialdienste fest; die Regierung nahm das ausdrücklich hin. Im März 2025 verurteilte die Berufungsinstanz den Staat dazu, jene Kläger zu entschädigen, die eine dauerhafte Belastung und die daraus folgende Angst belegen konnten.

Das Strafverfahren, 2006 durch eine Sammelanzeige angestoßen, endete anders. Anfang 2023 stellten die Ermittlungsrichter des Pariser Gerichts es ein: Die Taten seien verjährt, ein sicherer ursächlicher Zusammenhang mit vielfach bedingten Erkrankungen sei nicht zu führen, und der Kenntnisstand der damaligen Zeit lasse keinen Vorsatz belegen. Im Juni 2026 bestätigte das Pariser Berufungsgericht die Einstellung. Nach Berichten französischer Medien haben daraufhin über 500 Nebenkläger Kassationsbeschwerde eingelegt; entschieden ist darüber noch nicht.

Parallel läuft die staatliche Aufarbeitung in vier Programmen: Plan Chlordécone I (2008 bis 2010), II (2011 bis 2013), III (2014 bis 2020) und IV, der von 2021 bis 2027 reicht und dessen Budget 2023 auf 130 Millionen Euro erhöht wurde. Seit 2021 wurden rund 30.000 kostenlose Blutuntersuchungen angeboten.

Wie aus Zuckerrohr und Bananen die Wirtschaft dieser Inseln wurde, steht unter Kolonialzeit und Zuckerrohr. Die Inseln selbst beschreiben die Seiten zu Martinique und Guadeloupe, und was sonst in den Böden, Wäldern und Gewässern der Region steckt, führt der Überblick zur Natur der Antillen zusammen.

Quellen und weiterführende Informationen

Quizfrage

Chlordécone war in Frankreich ab Juli 1990 verboten. Bis wann wurde es auf Guadeloupe und Martinique trotzdem noch gespritzt?

Ein Versuch. Richtig heißt eine Kokosnuss — zehn davon sind eine Piña Colada.

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